Seminar für Volontär*innen und junge Medienmacher*innen

Medienrecht kompakt

Eine Statue der Justita steht vor blauem Himmel.
Foto: denhans / Photocase.de

Kurzbeschreibung

Vom Kinderquatsch bis zum Wutbürger - Fernsehmacher*innen und Medienschaffende müssen keine Jurist*innen sein, allerdings hilft ein Basiswissen an medien- und presserechtlichen Grundkenntnissen im beruflichen Alltag die größten Unsicherheiten und Fehler zu vermeiden und schützt somit den Kreativen.

Das Seminar gibt einen Überblick über Rechte und Pflichten im Rahmen der Recherche, Produktion und Veröffentlichung von Fernsehinhalten auf verschiedenen Mediaplattformen – ob fiktional oder dokumentarisch, ob linear oder online. 

Was verbirgt sich hinter den Begriffen wie Formatschutz, Panoramafreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht?

Was habe ich bei einem Dreh mit versteckter Kamera zu beachten?

Was gilt es bei der Vertragsgestaltung besonders zu beachten?

Welche juristischen Folgen hat die Verwertung im Netz oder die Ausstrahlung über einen Sender?

Welche presserechtlichen Grundsätze sind bei Social-Media-Aktivitäten zu beachten?

Neben ausgewählten Fallbeispielen können die Seminarteilnehmer*innen ihre Fragen und Beispiele aus der konkreten Arbeit im Seminar einbringen.

Seminarinhalte

Grundzüge des Urheberrechts in Film und Fernsehen, Zitatrecht, Musikrechte in der Fernsehproduktion, Markenrechte, Product Placement/Schleichwerbung, Persönlichkeitsrecht in Wort und Bild, Journalistische Sorgfaltspflichten, Grundzüge des Internet- und Social Mediarechts, Verantwortung für Inhalte

Preis

290,00 Euro

Seminarleitung

Frank Fischer

Referent Frank Fischer

Frank Fischer ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, sowie Mitglied des geschäftsführenden Vorstands der Deutschen Akademie für Fernsehen. 

Er war nach seinem Studium in Mainz und England zunächst als Unternehmensjurist für Plattenfirmen, Künstlermanagements, Werbeagenturen, Fernsehsender und Produktionsfirmen tätig.

Seit Oktober 2009 berät er seine Mandanten erfolgreich als Rechtsanwalt. Von der Vertragsgestaltung bis zur gerichtlichen Vertretung, liegt sein Tätigkeitsschwerpunkt dabei neben dem Bereich des Internets und Social Media, vor allem im Bereich Film- und Fernsehen sowie des Äußerungs- und Presserechts.

https://www.roedl.de/